Die Landesregierung Baden-Württemberg hat als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus eine Verodnung beschlossen, die ab heute in Kraft tritt.

Diese Verodnung regelt auch das Konzert / Clubleben. So bleiben alle Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen oder ähnliches bis auf weiteres geschlossen. Außerdem heißt es unter der Überschrift Veranstaltungen:

  • Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.

Die Verordnung für Baden-Württemberg bleibt vorerst und so lange nichts anderes verkündet wird bis zum 15. Juni 2020 bestehen

. Die komplette Verordnung findet ihr HIER

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